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Gesetze

in Wissenswertes 22.07.2021 01:18
von Admin • 418 Beiträge



Gesetze

Nachfolgend findet ihr ein paar Gesetze welche in Mexiko gelten und die für euch evtl. von Interesse sein könnten. Die Liste wird je nach Bedarf ergänzt, wenn ihr was anzufügen habt sagt gerne bescheid.


Alkohol
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit (beispielsweise auf der Straße) ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet. Der Konsum von Alkohol ist ab dem 18. Lebensjahr gestattet.

Abtreibung
Abtreibung ist im gesamten Staatsgebiet Mexikos illegal. Die einzige Ausnahme bildet Mexiko-Stadt. Hier sind Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen in den folgenden Fällen gesetzlich erlaubt: wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist, es sich um einen unbeabsichtigten Schwangerschaftsabbruch handelt, die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Frau gefährdet, der Fötus missgebildet ist, die Schwangerschaft die Folge einer ungewollten künstlichen Befruchtung ist - wobei es eher unwahrscheinlich erscheint, dass ein solcher Fall eintritt -, und wenn die Frau sich gezwungen sieht, die Schwangerschaft aus ökonomischen Gründen abzubrechen und bereits drei Kinder hat.

Drogen
Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge zehn Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre, für Drogenhandel sind auch längere Strafen möglich.

Militärdienst
Alle männlichen Einwohner über 18 werden zum Militärdienst verpflichtet, der zwölf Monate dauert. Mit 16 kann der Dienst freiwillig angetreten werden, auch Frauen können freiwillig dienen.

Schutzalter
In weiten Teilen Mexikos können Personen ab einem Alter von 12 Jahren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben, nur im Bundesstaat Mexiko liegt das Schutzalter bei 14 Jahren.

Volljährigkeit
Die Volljährigkeit wird mit dem 18. Lebensjahr erreicht.




Strafrechtliche Vorschriften
- Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge zehn Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.
- Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit (beispielsweise auf der Straße) ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet.
- Ausländern sind politische Aktivitäten untersagt.
- Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Geld- oder Gefängnisstrafe gestellt; dies gilt auch für den Versuch diese aus Mexiko auszuführen. Auch zum Verkauf angebotene Pflanzen können unter Artenschutz stehen.
- Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online anzuzeigen. Dies ersetzt jedoch nicht das persönliche Vorsprechen vor dem zuständigen Staatsanwalt, kann aber der Vorgang erleichtern, da im Vorfeld bereits viele Informationen vorliegen




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